AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.tenbeck.de einzusehen.
§1
Der Kunde der Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.
Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. (zurzeit 19 %) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschließt.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. (zurzeit 19 %) zu zahlen.
Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. (zurzeit 19 %) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschließt.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. (zurzeit 19 %) zu zahlen.
§2
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Rechnungsbetrag ausgleicht.
§3
Es ist allein Sache der Vertragsparteien, steuerliche Folgen dieses Vertrages zu prüfen. B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen übernimmt keine Gewähr und kann keine verbindlichen Erklärungen über die steuerlichen Auswirkungen dieses Vertrages abgeben.
§4
Alle unterbreiteten Angebote der Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen keine Gewähr oder Haftung. Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.
§5
Die durch die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen gestattet. Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
§6
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen auf Schadenersatz in Höhe der Provision.
§7
Der Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen sollte.
§8
Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen schränkt ihre Haftung nach folgenden Regelungen ein:
Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit soweit die Verletzung solche Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen - ohne rechtliche Verpflichtung - Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt. Wie z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw..
Für die Leistungen der empfohlenen Unternehmen übernimmt die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen keine Haftung.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
Soweit die Haftung der Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit soweit die Verletzung solche Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen - ohne rechtliche Verpflichtung - Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt. Wie z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw..
Für die Leistungen der empfohlenen Unternehmen übernimmt die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen keine Haftung.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
Soweit die Haftung der Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§9
Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen überprüft die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernimmt auch keine Haftung dafür.
§10
Der Kunde verpflichtet sich, die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufsabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz zu zahlen.
§11
Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit der Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.
§12
Die Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen und ihr gewerblicher Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma B. Tenbeck Immobilien & Versicherungen in Bocholt ist.
